Gesetze / Bundeswahlgeräteverordnung

BWahlGV

§ 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung

Stand: 10.06.2019

Bund

Soweit sich aus den Vorschriften dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt, gelten auch bei der Verwendung von Wahlgeräten die Vorschriften der Bundeswahlordnung oder der Europawahlordnung.

§ 4 § 6