Gesetze / Bundeswahlgeräteverordnung
BWahlGV§ 5 Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung
Stand: 10.06.2019
Soweit sich aus den Vorschriften dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt, gelten auch bei der Verwendung von Wahlgeräten die Vorschriften der Bundeswahlordnung oder der Europawahlordnung.