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§ 5 BWahlGV — Geltung der Bundeswahlordnung und der Europawahlordnung

Bundeswahlgeräteverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit sich aus den Vorschriften dieser Verordnung nicht etwas anderes ergibt, gelten auch bei der Verwendung von Wahlgeräten die Vorschriften der Bundeswahlordnung oder der Europawahlordnung.