Gesetze / Bundeswehrfachschulprüfungsverordnung
BWFSPrV§ 16 Aufgaben der mündlichen Abschlussprüfung
Stand: 10.06.2019
Die Prüfungsaufgabe, die zulässigen Hilfsmittel, den Erwartungshorizont und das Bewertungsschema soll die Fachlehrkraft festlegen, die das Fach der mündlichen Abschlussprüfung planmäßig unterrichtet hat.