Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten
BWBayRPRSatStVEingangsformel
Stand: 25.08.2026
Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern und
das Land Rheinland-Pfalz
schließen nachstehenden Staatsvertrag: