Gesetze / Landesrecht Bayern / Staatsvertrag über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten
BWBayRPRSatStVArt 16 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Dieser Staatsvertrag tritt eine Woche nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.