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Art 16 BWBayRPRSatStV (Bayern) — Inkrafttreten

Staatsvertrag über die gemeinsame Nutzung eines Fernseh- und eines Hörfunkkanals auf Rundfunksatelliten

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieser Staatsvertrag tritt eine Woche nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.