§ 96d BVerfGG

Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Bundesverfassungsgericht kann seine Entscheidung ohne Begründung bekanntgeben. In diesem Fall ist die Begründung der Beschwerdeführerin und dem Bundeswahlausschuss gesondert zu übermitteln.