Gesetze / Zweite Berechnungsverordnung
II. BV§ 1 Anwendungsbereich der Verordnung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVO%202/1#abs-1 (1) Diese Verordnung ist anzuwenden, wenn
bei Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnungsbindungsgesetzes,
bei Anwendung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes,
bei Anwendung der Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes
zu berechnen ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVO%202/1#abs-2 (2) Diese Verordnung ist ferner anzuwenden, wenn in anderen Rechtsvorschriften die Anwendung vorgeschrieben oder vorausgesetzt ist. Das gleiche gilt, wenn in anderen Rechtsvorschriften die Anwendung der Ersten Berechnungsverordnung vorgeschrieben oder vorausgesetzt ist.
Änderungsverlauf
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23.07.1996 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 1996 (BGBl. I 1167)
BGBl. 1996 I S. 1167
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.