Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025§ 24 Verbindung der Beratung
Stand: 01.11.2025
Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder im Sachzusammenhang stehender Verhandlungsgegenstände kann jederzeit beschlossen werden.
Gesetze / Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
BTGO 2025Stand: 01.11.2025
Die gemeinsame Beratung gleichartiger oder im Sachzusammenhang stehender Verhandlungsgegenstände kann jederzeit beschlossen werden.