Gesetze / Bundesschienenwegeausbaugesetz
BSWAG§ 6 Unvorhergesehener Bedarf
Stand: 10.06.2019
Soweit ein unvorhergesehener Verkehrsbedarf insbesondere auf Grund einer Änderung der Verkehrsstruktur es erfordert, können die Ausbaupläne im Einzelfall auch Maßnahmen enthalten, die nicht dem Bedarfsplan entsprechen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 6 BSWAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 19.06.2008 – 3 StR 490/07Strafrecht: Amtsträgereigenschaft eines für eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG tätigen selbständigen Ingenieurs nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c StGB Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.