Gesetze / Bundesschienenwegeausbaugesetz
BSWAG§ 7 Berichtspflicht
Stand: 31.07.2026
Das Bundesministerium für Verkehr berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über den Fortgang des Ausbaus des Schienenwegenetzes nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres.