Gesetze / Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung
BRegEntschBest§ 13
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRegEntschBest/13#abs-1 (1) Diese Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. April 1953 ab in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRegEntschBest/13#abs-2 (2)