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Bestimmungen über Amtswohnungen, Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Bundesregierung
Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 25.11.2025. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.
(1) Diese Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. April 1953 ab in Kraft.
(2)