Gesetze / Bundesreisekostengesetz
BRKG§ 3a Vollständig automatisierter Erlass des Bescheides über die Reisekostenvergütung
Stand: 09.07.2021
Der Bescheid über die Reisekostenvergütung kann vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden.
Änderungsverlauf
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 3a geändert durch Artikel 68 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1328)
BGBl. 2020 I S. 1328
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