Gesetze / Bundesrechnungshofgesetz

BRHG

§ 2 Sitz und Organisation

Stand: 10.06.2019

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRHG%201985/2#abs-1 (1) Der Bundesrechnungshof hat seinen Sitz in Bonn. Er kann Außenstellen einrichten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRHG%201985/2#abs-2 (2) Der Bundesrechnungshof gliedert sich in Prüfungsabteilungen und Prüfungsgebiete. Für bestimmte Aufgaben können Prüfungsgruppen gebildet werden. Für die Verwaltung besteht eine Präsidialabteilung.

§ 1 § 3