Gesetze / Bundesrechnungshofgesetz
BRHG§ 15 Abstimmungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRHG%201985/15#abs-1 (1) Die Kollegien treffen ihre Entscheidungen einstimmig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRHG%201985/15#abs-2 (2) Die Senate und der Große Senat entscheiden mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.