Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates
BRGO 2025§ 48 Abweichung von der Geschäftsordnung
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 29.05.2025
Will der Bundesrat im einzelnen Fall von der Geschäftsordnung abweichen, so bedarf es eines einstimmigen Beschlusses.