Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates
BRGO 2025§ 46 Stellvertretung
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 29.05.2025
Mitglieder des Bundesrates und seiner Ausschüsse im Sinne dieser Geschäftsordnung sind auch die stellvertretenden Mitglieder.