Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates

BRGO 2025

§ 4 Ausweise, Fahrkarten

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 29.05.2025

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRGO%202025/4#abs-1 (1) Jedes Mitglied erhält vom Bundesrat einen Ausweis über seine Eigenschaft als Bundesratsmitglied. Die Mitglieder des Bundesrates erhalten außerdem Fahrkarten für die Deutsche Bahn AG.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRGO%202025/4#abs-2 (2) Ausweise und Fahrkarten sind eine Woche nach Erlöschen der Mitgliedschaft zurückzugeben.

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