Gesetze / Geschäftsordnung des Bundesrates

BRGO 2025

§ 3 Geschäftsjahr

Stand: 26.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 29.05.2025

Bund

Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres.

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