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§ 3 BRGO 2025 — Geschäftsjahr

Geschäftsordnung des Bundesrates

Stand: 29.05.2025 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Geschäftsjahr des Bundesrates beginnt am 1. November eines jeden Jahres und endet am 31. Oktober des folgenden Jahres.