Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 144 Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Anwaltsgerichtshof
Stand: 10.06.2019
Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft in den Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof werden von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht oder dem obersten Landesgericht wahrgenommen, bei dem der Anwaltsgerichtshof errichtet ist.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 144 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 30.09.2019 – AnwZ (Brfg) 32/18Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach disziplinarrechtlichem Verfahren wegen Betrugs
- AG Brühl, 25.02.2016 – 51 Ls (74 Js 119/14) 420/15
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.