Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 142 Beschwerde
Stand: 10.06.2019
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- BGH, 27.10.2014 – AnwSt (B) 8/14Vertretungsverbot für einen Rechtsanwalt: Funktionelle Zuständigkeit für Antrag einen Antrag auf Aufschub bzw. Aussetzung; Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs
- OLG Brandenburg, 06.10.2025 – 2 AGH 1/23Zitiert von 2
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Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.