Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 142 Beschwerde
Stand: 10.06.2019
Soweit Beschlüsse des Anwaltsgerichts mit der Beschwerde angefochten werden können, ist für die Verhandlung und Entscheidung über dieses Rechtsmittel der Anwaltsgerichtshof zuständig.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 142 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 27.10.2014 – AnwSt (B) 8/14Vertretungsverbot für einen Rechtsanwalt: Funktionelle Zuständigkeit für Antrag einen Antrag auf Aufschub bzw. Aussetzung; Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Anwaltsgerichtshofs
- OLG Brandenburg, 06.10.2025 – 2 AGH 1/23Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.