Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 135 (weggefallen)
Stand: 01.08.2022
Für § 135 BRAO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 135 BRAO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 06.02.2012 – AnwZ (Brfg) 42/11Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung vor dem Anwaltsgerichtshof; Anforderungen an den Antrag auf Berufungszulassung wegen Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; widerlegliche Vermutung des Vermögensverfalls und Mitwirkungspflicht des Rechtsanwalts im Rahmen der Amtsermittlung
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
15.07.2022 Ausfertigung
§ 135 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I 1146)
BGBl. 2022 I S. 1146
BGBl. 2022 I S. 1146 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.