Gesetze / Bundesrechtsanwaltsordnung
BRAO§ 118b Aussetzung des anwaltsgerichtlichen Verfahrens
Stand: 10.06.2019
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- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 – 1 AGH 73/17
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- Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen, 22.08.2008 – 1 AGH 45/08
- BGH, 18.04.2024 – AnwZ (Brfg) 45/23Rechtsanwaltssache: Aufnahme eines in Großbritannien als Barrister zugelassenen Rechtsanwalts in eine Deutsche Rechtsanwaltskammer
- VG Freiburg, 26.01.2011 – 1 K 1638/10Zitiert von 3
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Das anwaltsgerichtliche Verfahren kann ausgesetzt werden, wenn in einem anderen gesetzlich geordneten Verfahren über eine Frage zu entscheiden ist, deren Beurteilung für die Entscheidung im anwaltsgerichtlichen Verfahren von wesentlicher Bedeutung ist.