Gesetze / Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
BQFG§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz dient der besseren Nutzung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt, um eine qualifikationsnahe Beschäftigung zu ermöglichen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 BQFG →
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- OVG Niedersachsen, 08.11.2021 – 8 LC 11/21Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung als Psychologische Psychotherapeutin mit ausländischem Psychologiestudium Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.