Gesetze / Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
BPersVWO§ 45 Entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Wahl des Personalrates
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- BVerwG, 22.05.2025 – 5 PA 4.24Anfechtung der Wahl zum Gesamtpersonalrat des BundesnachrichtendienstesZitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 – OVG 62 PV 1/21Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für die Wahl des Gesamtpersonalrates gelten die §§ 32 bis 41 entsprechend.