Gesetze / Bundespersonalvertretungsgesetz

BPersVG

§ 3 Ausschluss abweichender Regelungen

Stand: 03.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 15.06.2021

Bund

Durch Tarifvertrag oder Dienstvereinbarung kann das Personalvertretungsrecht nicht abweichend von diesem Gesetz geregelt werden.

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