Gesetze / Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
BOKraft§ 7 Grundregel
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Düsseldorf, 21.08.2023 – 6 U 1/23 (Kart)
- OLG Karlsruhe, 25.05.2009 – 1 U 261/08Sturz beim Einsteigen in einen Linienbus: Zurücktreten der Betriebsgefahr hinter dem gravierenden Mitverschuldensbeitrag der Geschädigten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal hat die besondere Sorgfalt anzuwenden, die sich daraus ergibt, daß ihm Personen zur Beförderung anvertraut sind.