Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen –
BNetzA BGebV-FreqZut§ 2 Höhe der Gebühren
Stand: 01.10.2021
Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.