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§ 2 BNetzAFreqZutBGebV — Höhe der Gebühren

Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen –

Stand: 01.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der festzusetzenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis in der Anlage.