Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur - Frequenzzuteilungen –

BNetzA BGebV-FreqZut

§ 1 Erhebung von Gebühren

Stand: 01.10.2021

Bund

Die Bundesnetzagentur erhebt Gebühren nach Maßgabe dieser Verordnung für Entscheidungen über die Zuteilung von Frequenzen nach § 55 des Telekommunikationsgesetzes sowie die damit im engen Zusammenhang stehenden individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen und für Maßnahmen aufgrund von Verstößen gegen die §§ 52 bis 60 des Telekommunikationsgesetzes.

§ 2