Gesetze / Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung

2. BMeldDÜV

§ 10 (weggefallen)

Stand: 27.06.2024

Bund3 Fassungen

Für § 10 2. BMeldDÜV liegt kein Text vor.

Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.

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§ 9 § 11