Gesetze / Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung BMWKBGebKAIV § 6 Inkrafttreten Stand: 23.09.2023 Bund Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.