nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 6 BMWKBGebKAIV — Inkrafttreten

Besondere Gebührenverordnung BMWK und BAFA für Kriegswaffenkontrolle, Ausfuhrkontrolle und Investitionsprüfung

Stand: 23.09.2023 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.