Gesetze / BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung

BMVgBeamtVZustAnO

§ 3 Weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung

Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 12.10.2021

Bund

Die Übertragung der in dieser Anordnung nicht genannten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung einschließlich der Zahlung der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung in der jeweils geltenden Fassung.

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