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§ 3 BMVgBeamtVZustAnO 2021 — Weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung

BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung

Stand: 12.10.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Übertragung der in dieser Anordnung nicht genannten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung einschließlich der Zahlung der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung in der jeweils geltenden Fassung.