Gesetze / BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung

BMVgBeamtVZustAnO

§ 3 Weitere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung

Stand: 12.10.2021

Bund

Die Übertragung der in dieser Anordnung nicht genannten Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Beamtenversorgung einschließlich der Zahlung der Versorgungsbezüge richtet sich nach der Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung in der jeweils geltenden Fassung.

§ 2