Gesetze / BMVg-Beamtenversorgungs-Zuständigkeitsanordnung
BMVgBeamtVZustAnO§ 1 Übertragung von Aufgaben und Befugnissen
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BMVgBeamtVZustAnO%202021/1?asof=2021-10-12#abs-1 (1) Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden übertragen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BMVgBeamtVZustAnO%202021/1?asof=2021-10-12#abs-2 (2) Soweit die folgenden Behörden für die Personalbearbeitung von Beamtinnen und Beamten oder von Richterinnen und Richtern zuständig sind oder bei Beendigung des jeweiligen Beamten- oder Richterverhältnisses zuständig waren, werden ihnen die Aufgaben und Befugnisse nach Absatz 3 übertragen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BMVgBeamtVZustAnO%202021/1?asof=2021-10-12#abs-3 (3) Den Behörden nach Absatz 2 werden übertragen: