Gesetze / Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt
WSBGebV§ 5 Inkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 03.11.2021
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.