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§ 5 WSBGebV — Inkrafttreten

Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 03.11.2021 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2021 in Kraft.