Gesetze / Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat-Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung
BMI-ArbSchGAnwV§ 1 Geltungsbereich
Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · diese Fassung beobachtet seit 03.07.2020
Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.