Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat-Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 03.07.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.