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§ 1 BMI-ArbSchGAnwV — Geltungsbereich

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat-Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung

Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 03.07.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Diese Verordnung gilt für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.