§ 48 Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
Stand: 10.06.2019
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.
Stand: 10.06.2019
Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.