nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 48 BMG — Melderegisterauskunft für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Bundesmeldegesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Soweit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten publizistisch tätig sind, sind sie keine öffentlichen Stellen im Sinne dieses Gesetzes.