Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV§ 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
Stand: 17.03.2026
Wird zitiert von 3
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- BVerwG, 07.05.2019 – 2 A 15/17Anforderungen an die Erstellung von ProbezeitbeurteilungenZitiert von 69
- VG Frankfurt (Oder), 23.05.2022 – VG 2 K 2590/18Zitiert von 1
- VG Freiburg, 20.04.2021 – 13 K 369/21
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Abweichend von § 17 des Bundesbeamtengesetzes können bei Personen, die berufsmäßigen Wehrdienst geleistet haben, anstelle des Vorbereitungsdienstes Qualifizierungen berücksichtigt werden, die inhaltlich den Anforderungen eines Vorbereitungsdienstes entsprechen.