Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV

§ 31 Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst

Stand: 17.03.2026

Bund3 Entscheidungen

Abweichend von § 17 des Bundesbeamtengesetzes können bei Personen, die berufsmäßigen Wehrdienst geleistet haben, anstelle des Vorbereitungsdienstes Qualifizierungen berücksichtigt werden, die inhaltlich den Anforderungen eines Vorbereitungsdienstes entsprechen.

§ 30 § 32