Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV§ 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
Stand: 17.03.2026
Wird zitiert von 3
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- VG Köln, 21.09.1998 – 15 L 3004/98
- VG Stuttgart, 23.01.2020 – 10 K 11725/18Zitiert von 1
- OVG Niedersachsen, 03.09.2001 – 5 MB 2984/01Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.