Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV

§ 14 Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst

Stand: 17.03.2026

Bund3 Entscheidungen

Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.

§ 13 § 15