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§ 14 BLV — Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst

Bundeslaufbahnverordnung

Stand: 17.03.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst dauert mindestens sechs Monate.