Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung

BLV

§ 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst

Stand: 17.03.2026

Bund2 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/15#abs-1 (1) Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/15#abs-2 (2) Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.

§ 14 § 16