Gesetze / Bundeslaufbahnverordnung
BLV§ 15 Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
Stand: 17.03.2026
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/15#abs-1 (1) Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst dauert mindestens ein Jahr, in der Regel jedoch zwei Jahre.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BLV%202026/15#abs-2 (2) Ein Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.