Gesetze / Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
BLEG§ 12 Angestellte, Arbeiter
Stand: 10.06.2019
Auf die Angestellten und Arbeiter der Bundesanstalt sind die für Arbeitnehmer des Bundes jeweils geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden.